brennerautobahn stau AT
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Infos für Autofahrer in Südtirol

Eine Übersicht über die wichtigsten Gesetze für Verkehrsteilnehmer in Italien

Es empfiehlt sich, die Verkehrsbestimmungen in Italien strikt einzuhalten, Verstoße werden mit strengen Strafen geahndet. 2013 wurden die Bußgelder z.T. nochmal angehoben und sind nachts von 22 Uhr bis 7 Uhr noch um ein Drittel höher.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  • innerorts: 50 km/h
  • auf Landstraßen: 90 km/h
  • auf Schnellstraßen: 110 km/h
  • auf Autobahnen: 130 km/h (Ausnahme Brennerautobahn)
  • auf der Brennerautobahn (Streckenabschnitt Brenner - Bozen Süd) gilt weiterhin Maximaltempo 110 km/h

Promillegrenze

  • 0,5 Promille
  • ab 1,5 Promille kann das Fahrzeug konfisziert werden

Farben der Parkplätze

  • Weiß: parken kostenlos möglich (Parkuhr) - ausgenommen in Bozen
  • Blau: Parken kostenpflichtig
  • Gelb: Parken nur für Berechtigte

Handy und weitere mobile Endgeräte

Während der Fahrt, aber auch z.B. beim Halten an einer roten Ampel, ist das Benutzen von Handys und anderen mobilen Endgeräten untersagt.

E-Autos und E-Roller

  • Bei den Ladestationen darf ein Elektro-Auto nur so lange geparkt werden, wie es lädt.
  • E-Roller dürfen maximal 20 km/h und in Fußgängerzonen 6 km/h schnell fahren. Auf Gehsteigen dürfen E-Roller weder fahren noch parken.

Warnweste

Die Warnweste ist seit 2004 in Italien Pflicht - folglich immer im Auto mit dabei haben, um sie bei Kontrollen vorweisen und im Notfall überziehen zu können.

Abblendlicht

Das Abblendlicht ist für Auto- und Motorradfahrer bei Tag und Nacht Pflicht - ausgenommen ist das Fahren innerhalb der Ortschaften.

Wildunfall

Seit November 2019 muss ein Wildunfall auch dann den zuständigen Stellen (z.B. Forststation Bruneck, Tel. +39 0474 582230) gemeldet werden, wenn das Wildtier nur angefahren wurde, um eine Kontrollsuche veranlassen zu können. Bisher war das nur der Fall, falls das Tier durch den Unfall zu Tode kam.

Fußgänger

  • Fußgänger am Zebrastreifen über die Straße gehen zu lassen, ist Pflicht. Es drohen strenge Geldstrafen und Punkteabzug.

  • Auch wer zu Fuß geht, kann - wenn auffällig angetrunken - von der Polizei angehalten und gestraft werden.

Allgemeine nützliche Infos:

  • Das Rauchen in allen öffentlichen Räumen ist seit dem 1. Juli 2005 untersagt. Die Strafen belaufen sich auf bis zu 2.000 Euro. Ausgenommen sind wenige Lokale, die separate Raucherräume anbieten und dafür strenge Kriterien erfüllen müssen.

  • Wer gefälschte Markenprodukte kauft, muss mit strengen Strafen rechnen.

  • Das Rauchen von Hanf und das Fahren unter dem Einfluss von Drogen führt zum Entzug des Führerscheins - es wird Anzeige erstattet.

Die aktuelle Verkehrslage kann jederzeit online abgerufen werden.

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